Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Art und Umfang der Dienstleistungen
Die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Angebot/Vertrag bestimmt. (2) Die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Angebot/Vertrag und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik (state of the art) und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. (3) Die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. (4) Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Angebots/Vertrages.
§ 2 Mitwirkungsleistung des Kunden Der Kunde wird Die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.
§ 3 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen
Die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Angebots/Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Angebots/Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Unterlagen und Hilfsmittel ein.
§ 4 Vergütung Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH -Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH Ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von der INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH zu zahlen hat, werden dem Kunden weiter-berechnet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands. Die Vergütung für die Durchführung von Leistungen erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst 8 Std. inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von der INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
§ 5 Qualitative Leistungsstörung
(1) Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH dies zu vertreten, ist die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis. (2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von der INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksam werden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.
§ 6 Zahlungsfristen/Verzug
Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen sowie berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.
§ 7 Freistellung von Rechtsmängeln
(1) Voraussetzung für die Rechtsmängelhaftung ist, dass die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH vom Kunden schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach erster Kenntnis des Kunden von solchen Ansprüchen benachrichtigt worden ist. Weiter hat der Kunde die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH alle Abwehr- und Vergleichsverhandlungen zu überlassen. Er hat dazu die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH alle erforderlichen Ermächtigungen für gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zu erteilen. Er darf die Ansprüche des Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von der INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH anerkennen, oder die Abwehr der Ansprüche durch die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH in anderer Weise durch nicht mit der INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH abgestimmte Handlungen beeinflussen. (2) Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen Rechtsmängelhaftung geltend gemacht, so kann die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH auf eigene Kosten die Dienstleistung in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder ersetzen. (3) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei vorliegen einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, arglistigem Verschweigen eines Rechtsmangels, bei Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 8 Haftung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1-2 gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird. Die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg. Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Bei Verlust von Daten haftet die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
§ 9 Datenschutz/Geheimhaltung
(1) Die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, so weit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. (2) Die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH ist berechtigt die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragen Dritten gemäß § 1 Abs. 2 weiterzugeben. (3) Der Kunde stellt sicher, dass die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Kunde und die INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirk-samkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden an-stelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Sitz der INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH Osterwaldstraße 98, 80805 München derzeit ausschließlich München vereinbart.

Stand: 01. Januar 2009 80805 München

 

 

 


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